Förderprämie 2026

für Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb

Jetzt informieren!

Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.

Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst**:

Anspruchsberechtigte

  • Privatpersonen (keine Unternehmen)
  • Haushalte mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 € im Jahr
  • Für bis zu zwei Kinder erhöht sich die Berechtigungsgrenze um 5.000 € je Kind

Welche Fahrzeuge werden gefördert?

  • EU-Fahrzeugklasse M1 (PKW)
  • Fahrzeuge mit rein batterieelektrischem Antrieb oder extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride, Range-Extender)
  • CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mindestens 80 km
  • Neufahrzeug mit erstmaliger Zulassung in Deutschland

Antrag

Der Antrag für die Prämie muss spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.

Gültigkeit

Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.

Art & Höhe der Förderung

  • pro Kind 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro (bis zu 2 Kinder werden berücksichtigt)
  • Soziale Staffelung: plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr
  • Förderung gilt für Kauf oder Leasing.
  • Mindesthaltedauer des Fahrzeugs sind mind. 36 Monate

Bei Anschaffung eines rein batterieelektrischen Fahrzeugs

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr Kindern
unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 5.000 € 5.500 € 6.000 €
45.001 € bis 60.000 € 4.000 € 4.500 € 5.000 €
60.001 € bis 80.000 € 3.000 € 3.500 € 4.000 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 3.500 € 4.000 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 4.000 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Bei Anschaffung eines förderfähigen Plug-In-Hybrids (PHEV) oder Elektrofahrzeugs mit Range-Extender (REEV)

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen Haushalt ohne Kinder
unter 18 Jahren
Haushalt mit einem Kind
unter 18 Jahren
Haushalt mit zwei und mehr Kindern
unter 18 Jahren
Bis 45.000 € 3.500 € 4.000 € 4.500 €
45.001 € bis 60.000 € 2.500 € 3.000 € 3.500 €
60.001 € bis 80.000 € 1.500 € 2.000 € 2.500 €
80.001 € bis 85.000 € nicht förderfähig 2.000 € 2.500 €
85.001 € bis 90.000 € nicht förderfähig nicht förderfähig 2.500 €
90.001 € und darüber nicht förderfähig nicht förderfähig nicht förderfähig

Quelle: Link zur PDF Stand: 19.01.2026

Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!

*Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO2 Emission bis zu 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

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