für Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb, Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb
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Mit der E-Mobilitätsförderung wird klimafreundliches Fahren einfacher denn je. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie von attraktiven staatlichen Fördermöglichkeiten profitieren – und so Ihren Fahrzeugwechsel noch wirtschaftlicher gestalten.
Hier die Regelungen zur Förderprämie kurz zusammengefasst**:
Der Antrag für die Prämie muss spätestens ein Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs erfolgen.
Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab dem 01.01.2026 und endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen | Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren |
Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren |
Haushalt mit zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren |
|---|---|---|---|
| Bis 45.000 € | 3.500 € | 4.000 € | 4.500 € |
| 45.001 € bis 60.000 € | 2.500 € | 3.000 € | 3.500 € |
| 60.001 € bis 80.000 € | 1.500 € | 2.000 € | 2.500 € |
| 80.001 € bis 85.000 € | nicht förderfähig | 2.000 € | 2.500 € |
| 85.001 € bis 90.000 € | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 € |
| 90.001 € und darüber | nicht förderfähig | nicht förderfähig | nicht förderfähig |
Quelle: Link zur PDF Stand: 19.01.2026
Jetzt über die Details auf www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung informieren und Förderungsvoraussetzungen prüfen!
*Für Privatkunden bei Kauf oder Leasing eines PKW-Elektro-/Plug-in-Hybrid-Neufahrzeuges (PHEV: sofern CO2 Emission bis zu 60 g CO2/km (Typgenehmigungswert) oder elekt. Reichweite mind. 80 Km) mit Erstzulassung in Deutschland und Vorliegen der pers. Fördervoraussetzungen. Maßgabe ist zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis zu 80.000 € im Jahr. Die Einkommensgrenze erhöht sich für bis zu 2 Kinder um 5.000 € je Kind. Höhe der Prämie: Haushaltseinkommen bis 45.000 € = Elektro 5.000 €/ PHEV 3.500 €, bis 60.000 € = Elektro 4.000 €/PHEV 2.500 €, bis 80.000 € = Elektro 3.000 €/PHEV 1.500 €. Pro Kind 500 € on top bis max. 1.000 €. Das Fahrzeug muss mind. 36 Monate gehalten werden. Der Antrag für die Prämie muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeuges erfolgen. Detailinformationen finden Sie unter: www.bundesumweltministerium.de/eauto-förderung. Die Förderung gilt rückwirkend für Zulassungen ab 01.01.2026 und endet mit Ausschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2028 bzw. für PHEV am 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
**Maßgeblich sind ausschließlich die offiziellen Bedingungen der zuständigen Stellen. [cite_start]Keine Gewähr, keine Rechts- oder Förderberatung.